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Ökodesign - was hat man sich darunter vorzustellen ?


Im neuen Verpackungsgesetz § 21 Abs.3 ist festgehalten, dass das Verpackungsregister in Abstimmung mit dem Bundesumweltamt die Mindeststandards dafür festsetzt, was man unter DESIGN FOR RECYCLING zu verstehen hat. Der Minimalstandard wurde am 30.08.2019 vorgestellt.

Definition Recyclingfähigkeit


"Hochwertiges und werkstoffliches Recycling ... und graduelle Eignung ... Neuware in werkstofftypischen Anwendungen zu substituieren"

Beurteilt wird dabei die Recylingfähigkeit der kompletten Verpackung, inklusive aller Etiketten, Siegelfolien, Deckel, Verschlüsse etc. !

Einzelkomponenten

Eine theoretische Zerlegung in Einzelkomponenten ist unzulässig. Wird die Verpackung bei der bestimmungsgemässen Benutzung hingegen zwangsläufig in Komponenten aufgeteilt, dürfen die Komponenten isoliert gesehen werden.

Verfügbarer Wertstoffgehalt

Entscheidend für die Beurteilung der Recyclingfähigkeit ist der verfügbare Wertstoffgehalt.
Die Verfügbarkeit definiert sich wie folgt:
•  ist die Sortierbarkeit- und Trennbarkeit der Verpackungskomponenten gegeben ?
•  gibt es Infrastrukturen für deren hochwertige werkstoffliche Sortierung und Verwertung ?
•  gibt es Unverträglichkeiten von Komponenten / enthaltenen Stoffen, die eine Verwertung verhindern ?

Unverträglichkeiten

Alles was die sensorbasierte Sortierung in den Sortieranlagen stört, wird als unverträglich eingeschätzt, wie etwa
•  Etiketten aus einem anderen Material über mehr als 50% der Oberfläche
•  naßfeste Etiketten
•  unterschiedliche Kunststoffarten auf der Vorder- und Rückseite
•  Kunststoffbeschichtete Oberflächen...

Das Thema wurde sehr gut von der FH Wien bearbeitet.

Bewertungen

Gruppierungen - wie Beispielsweise "Kunststoffe" - sind nur dann zulässig, wenn nach der Sortierung ein einheitlicher Werkstoff gewonnen werden kann.

Kunststoffverpackungen sind nur dann als recyclingfähig zu bewerten, wenn die Dichte bei <= 0,995 kg/m³ liegt

Metallverpackungen und metallhaltige Verbundverpackungen werden nur bezüglich ihres Metall-Anteils bewertet.

Papier-, Pappe-, Karton-Verpackungen werden nur bezüglich ihres Faseranteils bewertet. Bei Nassfestigkeit muss die Recylingfähigkeit im Einzelnen nachgewiesen werden.
Verpackungskartons für Flüssigkeiten gehören zu diesen PPK-Verpackungen.

Die graduelle Angabe für die Recylingfähigkeit kann metrisch oder ordinal, auf einer Skala mit mehr als 3 Skalengraden, erfolgen.

Ökodesign und Nachhaltigkeit


Sicherlich ist Sinn des Nachhaltigkeitsgedankens das Ökodesign einer Verpackung nicht alleiniges Kriterium. Denn, was nützt es, wenn die Verpackung perfekt recyclingfähig ist, dann aber ihre Produktschutz-Aufgaben nicht erfüllt, und das Füllgut verdirbt!? Energie, Wasser, Düngemittel, Verarbeitungsaufwand etc. die in die Produktion z.Bsp. eines Nahrungsmittel geflossen sind, waren dann umsonst.

Ökodesign und Ökobilanz


Die beiden Begriffe darf man nicht gleichsetzen. Ökodesign ist von den Anforderungen der Recyclingindustrie her gedacht.

Wenn man sich mit der Ökobilanz beschäftigt, dann wird es sehr viel komplizierter. Hier betrachtet man den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung. Es werden dabei alle Umweltauswirkungen während des kompletten Lebenszyklus eine Verpackung bewertet. Wird zum Beispiel Aluminium eingesetzt, umfasst die Analyse dann auch die Umweltauswirkungen bei der Gewinnung der Rohstoffe von Aluminium. Sämtliche Transportvorgänge werden eingerechnet und sämtliche Energieverbräuche. Man kann so eine Verpackung vergleichen die aus Primär-Aluminium oder aus Recycling-Aluminium hergestellt worden ist.

Solche Lebenszyklus-Analysen (LCA's) sind deshab sehr komplex. Es gibt Software-Tools mit denen man eine LCA erstellen kann. Um diese zu bedienen braucht man aber gute Kenntnisse über die Herstellungsprozesse der jeweiligen Verpackung und muss die spezifische Software auch bedienen können um valide Aussagen zu erhalten.

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